Die BFC ist nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert.

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Welche Fördermöglichkeiten gibt es für den Besuch der BFC?

 

Die Bundesfachschule ist per Erlass als BAföG-förderfähig anerkannt. Der Schulbesuch wird daher sowohl durch das Schüler- als auch durch das Meister-BAföG gefördert.

Das Meister-BAföG deckt die Schulkosten in Höhe von 6.600,-€. Zusätzlich kann ein Unterhaltsgeld und Mietkostenzuschuss beantragt werden. Die Bücher und Schulmaterialien sind nicht förderfähig! 

Sie erhalten ca. 30 % vom Staat und können für die restlichen ca. 70 % ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch nehmen. Informationen hierzu gibt es unter: www.meister-bafoeg.info oder direkt bei der zuständigen Behörden der Bundesländer.

Es gelten verschiedene Kriterien:

Kostenträger Teilnehmer/-in: Das Meister-BAföG kann in voller Höhe beantragt werden.

Kostenträger Arbeitgeber: Die Zuschüsse des BAföG werden mit den Zahlungen des     Arbeitgebers verrechnet. 
 

Der „Vorkurs“ ist nicht BAföG-förderfähig. 

Wer muss beim Meister-BAföG der Kostenträger sein?

 

Bewerber/-in, um das Meister-BAföG in voller Höhe zu erhalten (www.meister-bafoeg.info). 

Bei Antragstellung fürs Meister-BAföG „Formular B“ ist zu beachten:

Die Zeilen 1 – 4 im Formular „B“ müssen vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin bei Einreichung an der BFC ausgefüllt sein.

Ansonsten kann der Antrag von uns nicht bearbeitet werden.

Wann muss der BAföG-Antrag gestellt werden?

 

Um die finanziellen Mittel rechtzeitig zu erhalten, muss der vollständige Antrag mit allen Unterlagen i.d.R. ca. 3-4 Monate vor Lehrgangsbeginn bei der Behörde eingegangen sein. Fragen Sie hierzu bitte den Beauftragten der Meister-BAföG-Stelle.

Zertifizierung

 

Um die Qualität der Fortbildung sicherzustellen, ist die BFC zertifiziert.

ZDH ZERT, DIN EN ISO 9001, Zertifikat-Registrier-Nr.: Q1 0110001

Teilnahme am „Vorkurs“

 

Bewerber mit rein technischer Ausbildung oder Bewerber ohne beruflichen Abschluss jedoch mit Nachweis über eine mindestens 6-jährige berufsbezogene Tätigkeit nach vorheriger Absolvierung des 2-wöchigen betriebswirtschaftlichen Vorkurses und einer mdst. 4wöchigen Projektphase im Autohaus (Buchhaltung).

Der betriebswirtschaftliche Vorkurs muss ebenfalls von allen kaufmännisch Vorgebildeten mit  unterdurchschnittlichen Leistungen im Fach BWL und/oder Rechnungswesen absolviert werden!

Was kostet der „Vorkurs“?

 

Der betriebswirtschaftliche Vorkurs kostet 860,00 €. Er wird nicht über das Meister-BAföG gefördert. 

Was kostet der Besuch der BFC insgesamt (ohne Vorkurs)?

 

Schulgeld:  6.600,--€

Bücher: ca.  150,--€

Anmeldegebühr  80,--€

Prüfungsgebühr:  360,--€

7.190,--€ 
 

Optional Wahlfächer je: 

Englisch  80,-- €

Automobiltechnik  80,-- €

Betriebliche Kommunikation  80,-- €

Jeweils 16 Unterrichtsstunden 

Kosten für Unterkunft: (ca. 200,-- € bis ca. 400,-- €) zzgl. Lebenshaltungskosten. 
 

BIC & IBAN: Bei Überweisungen aus dem Ausland

Bitte verwenden Sie hierfür den

BIC  GENODES1BBV sowie den IBAN DE71 6039 0000 0072 6200 05

Müssen alle 14 Seiten des Anmeldeantrags eingereicht werden?

 

Ja, da der Vertrag sonst unvollständig ist. 

Unterschriften: Wer muss die Anmeldung wo unterschreiben?

 

4 x der Bewerber/die Bewerberin (je 1 x auf der Anmeldung, Preisliste, Schulordnung und Kammerverordnung) und 1x der Kostenträger – wenn der Bewerber/die Bewerberin selbst der Kostenträger ist, muss auch hier vom Bewerber/von der Bewerberin unterschrieben werden. 

Was sind beglaubigte Abschriften/Kopien?

 

Beglaubigte Kopien von Ihrem IHK-Abschlusszeugnis / Meisterbrief können Sie bei den Rathäusern, Ortsverwaltungen oder Pfarrämtern (Stempel, dass Original und Kopie übereinstimmen) anfertigen lassen oder bei Vorlage des Originals am 1. Schultag in der BFC. 

Der Lebenslauf muss nicht beglaubigt werden, bitte unterschreiben Sie diesen im Original.

Muss die Betriebsadresse angegeben werden?

 

Dies ist freiwillig, wir freuen uns aber über diese Angabe.

Unterrichtsform?

 

Vollzeit Montag-Freitag (Doppelstunden)

Montag 08:00-17:30 Uhr

Dienstag 08:00-17:30 Uhr

Mittwoch 08:00-13:00 Uhr anschließend KUF-/Workshops bis ca. 17:30 Uhr

Donnerstag 08:00-13:00 Uhr anschließend KUF-/Workshops bis ca. 17:30 Uhr

Freitag 08:00-11:20 Uhr

Mittagspause: 13:00-14:15 Uhr sowie Pausen zw. den Doppelstunden

Welche beruflichen Perspektiven hat man direkt nach dem erfolgreichen BFC-Abschluss?

 

Mit dem erfolgreichen Abschluss Betriebswirt/-in im Kfz-Gewerbe (HWK) haben Sie die Fähigkeit erworben, im mittleren Management in der Kfz-Branche (Autohaus und Hersteller) tätig zu sein. Die Aufgabengebiete sind breit gefächert und beschränken sich nicht nur auf Aufgaben innerhalb eines Autohauses. So akquirieren neben Autohäusern und Autohausketten inzwischen auch Banken, Versicherungen und verschiedenste Dienstleister ihren Führungsnachwuchs aus den Reihen unserer erfolgreichen Absolventen/Absolventinnen.

Ist der Abschluss „Betriebswirt im Kfz-Gewerbe (HWK) staatlich anerkannt?

 

Nein. Die Bundesfachschule ist eine private Institution. Die Ausbildung zum/zur Betriebswirt/-in im Kfz-Gewerbe (HWK) endet mit einer öffentlich-rechtlichen Prüfung vor der Handwerkskammer Hildesheim. 

Die Northwood University in USA und die FHDW in Bergisch Gladbach sowie die Hochschule für Unternehmensführung mit der Akademie für Unternehmensmanagment (AFUM) in Monheim und die HfWU in Nürtingen erkennen einen erfolgreichen BFC-Abschluss an, so dass erfolgreiche Absolventen/Absolventinnen dort ein verkürztes Studium zum Bachelor aufnehmen können.

Der Abschluss „Betriebswirt/-in im Kfz-Gewerbe (HWK)“ wird in und von der Kfz-Branche anerkannt, sehr geschätzt und teilweise vorausgesetzt. Die Ausbildung ist praxisnah und wissenschaftlich fundiert, auf Veränderungen wird schnell reagiert. Das bedeutet, dass der Unterricht stets hochaktuell und nicht in „überholten Konzepten“ festgelegt ist. 

Welche Wertigkeit hat der Abschluss „Betriebswirt/-in im Kfz-Gewerbe (HWK)“, wo ist er in etwa angesiedelt? Bspw. im Vergleich zum Meister und/oder Bachelor?

 

Eine feste Zuordnung ist wegen der Einzigartigkeit unserer betriebswirtschaftlichen und praxisorientierten Ausbildung schwierig. Unsere Ausbildung ersetzt den Teil III der Meisterprüfung. Im zweiten Halbjahr wird zusätzlich der Ausbilder-/AdA-Schein (Ausbildung der Ausbilder über die IHK) angeboten = Teil IV der Meisterprüfung.

Der Abschluss „Betriebswirt/-in im Kfz-Gewerbe (HWK)“ eröffnet den Weg zu einem Bachelor-Studiengang. Man könnte die Ausbildung daher zwischen Meister und Bachelor ansiedeln.

Welche Möglichkeiten ergeben sich für ein an den BFC-Besuch anschließendes Studium?

 

Es besteht die Möglichkeit für eine Studienaufnahme zum Bachelor/Master of Business Administration, zum Bachelor/Master of Arts oder zum Bachelor/Master of Science.

An welchen Hochschulen kann man studieren?

 

Derzeit besteht ein Abkommen (Lehrgangsverkürzung)

  •  mit der Northwood University in USA (Michigan, Texas und Michigan)
  •  mit der FHDW in Bergisch Gladbach 
  • mit der AFUM in Monheim 
  • und mit der HfWU in Nürtingen

» Mehr dazu hier

Werden Inhalte (Leistungen) der BFC dabei anerkannt, wenn ja welche und in welchem Umfang?

 

Durch eine erfolgreiche Ausbildung an der BFC verkürzen sich die Studienzeiten an den genannten Fakultäten (An welchen Hochschulen kann man studieren?) erheblich, da bereits an der BFC erbrachte Leistungen anerkannt werden können. 

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie zu Northwood vom ZDK, Frau Kefferpütz oder Frau Wedekind, Tel. (02 28) 91 27-0 oder direkt von den Hochschulen.

Wie lange dauert ein weiterführendes Studium unter Anerkennung von BFC-Leistungen?

An der Northwood University in den USA ein akademisches Jahr zum Bachelor und einem weiteren Jahr zum Master. 

Bei der FHDW werden BFC-Absolventen/Absolventinnen mit Empfehlungsschreiben in das 3. Bachelor Trimester/Semester aufgenommen. 

Was kostet ein an den BFC-Besuch anschließendes Studium?

 

Aktuelle Informationen bezüglich der Kosten eines Studiums

  • an der Northwood University, USA, erhalten Sie vom ZDK, Frau Kefferpütz oder Frau Wedekind, Tel. (02 28) 91 27-0
  • bei der FHDW in Bergisch Gladbach, Tel. (0 22 02) 95 27 22-0
  •  oder bei der AFUM in Monheim, Tel.: (02173) 5 96 91 00 

Welche Fördermöglichkeiten gibt es für die Finanzierung eines weiterführenden Studiums?

 

Informationen hierzu erhalten Sie 

  • für Northwood beim ZDK, Frau Kefferpütz oder Frau Wedekind, Tel. (02 28) 91 27-0 
  • bei der FHDW in Bergisch Gladbach, Tel. (0 22 02) 95 27 22-0
  •  oder bei der AFUM in Monheim, Tel.: (02173) 5 96 91 00