Automobil-Ökonom
Betriebswirt im Kfz-Gewerbe

Sylvia Gerl
Dipl.-Hdl.
Geschäftsführerin
Expertin für Betriebswirtschaftslehre

Unsere einzigartigen Vorteile für Ihren Erfolg

Ihre Vorteile
Alexander Kropf
Die Fachschule für Betriebswirtschaft im Kraftfahrzeuggewerbe bietet eine erstklassige und praxisnahe Ausbildung, die gezielt auf die Anforderungen der modernen Automobilbranche abgestimmt ist. Mit aktuellen Lehrplänen und einer engen Zusammenarbeit mit führenden Unternehmen ermöglicht die Schule den Studierenden, wertvolle Praxiserfahrungen zu sammeln und wichtige Kontakte zu knüpfen. Die erfahrenen Dozenten sorgen für eine fundierte betriebswirtschaftliche Ausbildung, die weit über die Theorie hinausgeht und die Absolventen optimal auf eine erfolgreiche Karriere im Kraftfahrzeuggewerbe vorbereitet.

Jetzt loslegen!
Bundesfachschule für Betriebswirtschaft
im Kraftfahrzeuggewerbe (BFC) e.V.
Am Gesundbrunnen 3
D-37154 Northeim
Noch unsicher?
Kommen Sie vorbei und lernen Sie uns bei Ihrem persönlichen Schnuppertag kennen.
Noch Fragen?
Sie können für den Besuch des Vollzeitprogramms ein besonderes BAföG beziehen: das Aufstiegs-BAföG
Dieses Aufstiegs-BAföG deckt die kompletten Studiengebühren ab und muss – bei bestandener Prüfung – nur in einer Höhe von 25 % zurückgezahlt werden; die Restsumme wird staatlich gegenfinanziert, also gefördert. Weiterhin kann Unterhaltsgeld beantragt werden. Die monatliche Höhe ist abhängig von den persönlichen Vermögensverhältnissen des Antragstellers. Der Höchstsatz liegt derzeit bei 1.019 € und ist komplett rückzahlungsfrei; also zu 100 % gefördert. Bücher und Schulmaterialien sind nicht förderfähig!
Weitere Informationen hierzu gibt es unter: www.aufstiegs-bafoeg.de oder direkt bei der zuständigen Behörde des jeweiligen Bundeslandes. In vielen Bundesländern richtet sich die zuständige Behörde nach Ihre heimischen Postleitzahl.
Ein weiterer wichtiger Hinweis: Wenn der Studierende selbst das Aufstiegs-BAföG beantragt und somit selbst Kostenträger ist, besteht die Förderung wie oben angegeben. Ist der Kostenträger des BFC-Studiums der Arbeitgeber werden mit den Zahlungen des Arbeitgebers mit möglichen Leistungen verrechnet. Ein Arbeitgeber kann direkt kein Aufstiegs-BAföG für die Beschulung eines Mitarbeiters an der BFC beantragen, Antragssteller muss immer der Studierende sein.
Für die Teilnahme am betriebswirtschaftlichen Vorkurs kann kein Aufstiegs-BAföG beantragt werden.
Der Studierende muss selbst Antragssteller sein, um das Aufstiegs-BAföG in voller Höhe zu erhalten (www.aufstiegs-bafoeg.de).
Bei Antragstellung des Aufstiegs-BAföGs ist das „Formular B“ zu beachten:
Die Zeilen 1-4 im Formular B müssen bei der Einreichung vom Studierenden ausgefüllt sein, ansonsten kann der Antrag von der BFC nicht bearbeitet werden.
Um die finanzielle Unterstützung rechtzeitig zu erhalten, muss der vollständige Antrag mit allen Unterlagen i.d.R. mindestens 3-4 Monate vor Studienbeginn bei der Behörde eingegangen sein. Es empfiehlt sich in dem Jahr den BAföG-Antrag bei der BAföG-Stelle einzureichen, in dem Sie das BFC-Studium aufnehmen wollen. Detailfragen beantworten die Beauftragten der jeweiligen BAföG-Stelle.
Beachten Sie, dass die Bearbeitungszeiten der Anträge in NRW besonders lang sind. Jedes Bundesland regelt die Bearbeitung individuell.
Um die Qualität der BFC als Bildungsinstitution mit allen Studienprogrammen sicherzustellen, ist die BFC zertifiziert.
ZDH ZERT, DIN EN ISO 9001, Zertifikat-Registrier-Nr.: Q1 0110001.
Es besteht die Möglichkeit zwischen zwei Vollzeitprogrammen zu wählen:
a) Betriebswirt im Kfz-Gewerbe ohne Ausbildereignungsprüfung mit allen Lernmitteln und der Prüfungsgebühr der zuständigen Kammer zieht folgende Investitionen nach sich:
Studiengebühr: 8.990 €
Bücher: ca. 200 €
Prüfungsgebühr der HWK: 851 €
Gesamt: 10.041 €
b) Betriebswirt im Kfz-Gewerbe mit Ausbildereignungsprüfung mit allen Lernmitteln und der Prüfungsgebühr der zuständigen Kammer zieht folgende Investitionen nach sich:
Studiengebühr: 9.490 €
Bücher: ca. 200 €
Prüfungsgebühr der HWK: 851 €
Gesamt: 10.541 €
Für das Fernstudienprogramm fallen monatlich 299 €, also insgesamt 7.176 € an (einschließlich aller Lernbriefe und Korrektur der Einsendeaufgaben sowie der vier notwendigen Präsenzphasen).
Hinzukommen (nach einer Buchempfehlung rund 100 € Literatur bzw. Gesetzestexte und die notwendige Übernachtung während der Präsenzphasen- je nach Standard.
Unterkunft im Präsenzstudium liegen zwischen ca. 200 bis 400 € zzgl. Lebenshaltungskosten
BIC & IBAN bei Überweisungen aus dem Ausland.
Bitte verwenden Sie hierfür:
BIC: NOLADE21NOM sowie die IBAN: DE87 2625 0001 0000 0646 75
Ja, da ansonsten kein gültiger Vertrag zustandekommt.
- Der Studierende muss 7 x (auf der verbindlichen Anmeldung, Preise und Bedingungen, Studienordnung, Rechtsvorschrift der Fortbildungsprüfung sowie auf der Widerrufsbelehrung) persönlich unterschreiben.
- Der Kostenträger muss– wenn der Studierende selbst nicht der Kostenträger ist – zusätzlich unterschrieben werden.
Ja, und das kostenlos innerhalb von 14 Tagen. Dazu muss das Widerrufsformular ausgefüllt und fristgerecht zugestellt werden.
Beglaubigte Kopien von Ihrem IHK-/ HWK-Abschlusszeugnis / Meisterbrief/ Gesellenbrief können Sie bei den Rathäusern, Stadtverwaltungen oder Banken erstellen lassen. Die Kopien tragen dann einen Stempel, dass das Original mit der Kopie übereinstimmt. Gerne können Sie allerdings am ersten BFC-Tag auch Originale bei der BFC vorlegen.
Beim Lebenslauf ist keine Beglaubigung erforderlich. Bitte unterschreiben Sie diesen im Original.
Diese Angabe ist freiwillig. Für unsere Statistik als auch für unser Marketing ist es allerdings hilfreich, zu wissen, in welchem Betrieb Sie tätig waren.
Im Vollzeitprogramm haben wir in der Regel folgenden Fahrplan, der eine Beschulung von Montag bis Freitag vorsieht. Um effizient zu arbeiten, planen wir in der Regel mit Doppelstunden. Und das sieht wie folgt aus:
- Montag: 08:00-17:30 Uhr
- Dienstag: 08:00-17:30 Uhr
- Mittwoch: 08:00-13:00 Uhr, anschließend Seminare und Workshops bis 17:30 Uhr.
- Donnerstag: 08:00-13:00 Uhr, anschließend Seminare und Workshops bis 17:30 Uhr.
- Freitag: 08:00-13:00 Uhr
Zur Regeneration ist täglich eine Pause von 13:00-14:15 Uhr vorgesehen sowie kleine Pausen zwischen den Doppelstunden.
Im Fernstudienprogramm sind die Studierenden komplett selbst bestimmt – bis auf die Vorgabe bis wann die Einsendeaufgaben bearbeitet und zur Korrektur bei der BFC digital eingeschickt werden müssen. Der Studierende entscheidet also selbst, an welchem Tag und zu welcher Tageszeit als auch wo die Lernbriefe bearbeitet werden. Der Studierende bestimmt auch, wohin die Lernbriefe verschickt werden. D.h. nach Hause oder in den Betrieb.
Nein. Die Bundesfachschule verzichtet auf eine staatliche Anerkennung, um flexibel auf die schnellen Veränderungen der Automobil-Branche reagieren zu können. Um allerdings eine bundesweite Anerkennung des BFC-Abschlusses in der Autowelt und eine Durchlässigkeit eventueller Anschlussfortbildungen möglich zu machen, schließen die Vollzeitprogramme mit einer öffentlich-rechtlichen Prüfung bei der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen ab. Das Fernstudien-Programm endet mit einer hauseigenen Prüfung zum Automobil-Ökonom. Allerdings ist über ein Upgrade eine Anschlussfortbildung zum Betriebswirt im Kfz-Gewerbe möglich.
Erfolgreiche Absolventen können auf Wunsch an unseren Partnerhochschulen:
der Northwood University in den USA,
der AFUM in Monheim,
ein verkürztes akademisches Studium anschließen.
Beide Abschlüsse, der Betriebswirt im Kfz-Gewerbe als auch der Automobiökonom, sind in der Kfz-Branche anerkannt, sehr geschätzt und werden teilweise bei einem beruflichen Aufstieg sogar vorausgesetzt. Unsere Studienpläne (Curricula) sind immer aktuell und bereiten die Absolventen optimal auf den (Wieder-)Einstieg vor.
Eine feste Zuordnung ist schwierig. Unsere Vollzeitprogramme ersetzt den Teil III der Kfz-Meisterprüfung. Sofern sich ein Studierender für das Vollzeitprogramm mit Ausbilderschein entschieden hat, wird im zweiten Semester zusätzlich der Ausbilder-/AdA-Schein absolviert; das entspricht dem Teil IV der Meisterprüfung.
Die BFC- Abschlüsse eröffnen den Weg zu weiteren (automobilwirtschaftlichen) Bachelor-Studiengängen. Nach dem DQR (dt. Qualitätsrahmen) sind die Betriebswirte der BFC auf der gleichen Stufe wie ein akademischer Bachelor-Abschluss angesiedelt.
Für die Bewerber mit technischer Vorbildung, also mit einem beruflichen Abschluss als Kfz-Mechatroniker/-in stellt sich diese Frage nicht, denn für diejenigen, die eine technische Ausbildung absolviert haben, ist die Teilnahme am betriebswirtschaftlichen Vorkurs verpflichtend.
Allen kaufmännisch vorgebildeten Bewerbern ist die Teilnahme freigestellt. Allerdings zeigt die Erfahrung, dass man nach dem Vorkurs „eine weiche Landung“ hat, um an der BFC zurechtzukommen. Bewerbern, die schon lange beruflich tätig waren, ist der Vorkurs sicherlich eine Hilfe. Gleiches gilt für diejenigen, die in ihrer schulischen Laufbahn nicht immer besonders gut abgeschnitten haben.
Am Gesundbrunnen 3
37154 Northeim