Alles, was Sie über die BFC wissen müssen!
Hier klären wir alle Fragen zu unserer Bundesfachschule, dem Unterricht und den Fördermöglichkeiten.
Sie können für den Besuch des Vollzeitprogramms Bafög beziehen.
Das Aufstiegs-BAföG deckt die Studiengebühr von 8.990 € sowie die Prüfungsgebühr ab. Zusätzlich kann Unterhaltsgeld und ein Mietkostenzuschuss beantragt werden. Bücher und Schulmaterialien sind nicht förderfähig!
Weitere Informationen hierzu gibt es unter: www.aufstiegs-bafoeg.de oder direkt bei der zuständigen Behörde des jeweiligen Bundeslandes.
Es gelten verschiedene Kriterien:
Kostenträger Teilnehmer/-in: Das Aufstiegs-BAföG kann in voller Höhe beantragt werden.
Kostenträger Arbeitgeber: Die Zuschüsse des BAföG werden mit den Zahlungen des Arbeitgebers verrechnet.
Der „Vorkurs“ ist nicht BAföG-förderfähig.
Der Bewerber selbst, um das Aufstiegs-BAföG in voller Höhe zu erhalten (www.aufstiegs-bafoeg.info).
Bei Antragstellung fürs Aufstiegs-BAföG ist das „Formular B“ zu beachten:
Die Zeilen 1-4 im Formular B müssen vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin bei Einreichung an die BFC ausgefüllt sein, ansonsten kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
Um die finanzielle Unterstützung rechtzeitig zu erhalten, muss der vollständige Antrag mit allen Unterlagen i.d.R. ca. 3-4 Monate vor Studienbeginn bei der Behörde eingegangen sein. Fragen Sie hierzu bitte den Beauftragten der BAföG-Stelle.
Um die Qualität unserer Studienprogramme sicherzustellen, ist die BFC zertifiziert.
ZDH ZERT, DIN EN ISO 9001, Zertifikat-Registrier-Nr.: Q1 0110001.
Das Vollzeitprogramm:
- Studiengebühr: 8.990 €
- Bücher: ca. 200 €
- Prüfungsgebühr: 360 € (derzeit)
- Gesamt: 9.550 €
Das Fernstudienprogramm:
- mtl. 299 €
Unterkunft:
- ca. 200 bis 400 €
- zzgl. Lebenskosten
BIC & IBAN bei Überweisungen aus dem Ausland.
Bitte verwenden Sie hierfür den:
BIC: NOLADE21NOM sowie die IBAN: DE87 2625 0001 0000 0646 75
- 5 x der Bewerber / die Bewerberin (je 1 x auf