Alles, was Sie über die BFC wissen müssen!

Hier klären wir alle Fragen zu unserer Bundesfachschule, dem Unterricht und den Fördermöglichkeiten.

FAQ

Sie können für den Besuch des Vollzeitprogramms Bafög beziehen.

Das Aufstiegs-BAföG deckt die Studiengebühr von 8.990 € sowie die Prüfungsgebühr ab. Zusätzlich kann Unterhaltsgeld und ein Mietkostenzuschuss beantragt werden. Bücher und Schulmaterialien sind nicht förderfähig!

Weitere Informationen hierzu gibt es unter: www.aufstiegs-bafoeg.de oder direkt bei der zuständigen Behörde des jeweiligen Bundeslandes.

Es gelten verschiedene Kriterien:

Kostenträger Teilnehmer/-in: Das Aufstiegs-BAföG kann in voller Höhe beantragt werden.

Kostenträger Arbeitgeber: Die Zuschüsse des BAföG werden mit den Zahlungen des Arbeitgebers verrechnet.

Der „Vorkurs“ ist nicht BAföG-förderfähig.

Der Bewerber selbst, um das Aufstiegs-BAföG in voller Höhe zu erhalten (www.aufstiegs-bafoeg.info).

Bei Antragstellung fürs Aufstiegs-BAföG ist das „Formular B“ zu beachten:

Die Zeilen 1-4 im Formular B müssen vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin bei Einreichung an die BFC ausgefüllt sein, ansonsten kann der Antrag nicht bearbeitet werden.

Um die finanzielle Unterstützung rechtzeitig zu erhalten, muss der vollständige Antrag mit allen Unterlagen i.d.R. ca. 3-4 Monate vor Studienbeginn bei der Behörde eingegangen sein. Fragen Sie hierzu bitte den Beauftragten der BAföG-Stelle.

Um die Qualität unserer Studienprogramme sicherzustellen, ist die BFC zertifiziert.

ZDH ZERT, DIN EN ISO 9001, Zertifikat-Registrier-Nr.: Q1 0110001.

Das Vollzeitprogramm:

  • Studiengebühr: 8.990 €
  • Bücher: ca. 200 €
  • Prüfungsgebühr: 360 € (derzeit)
  • Gesamt: 9.550 €

Das Fernstudienprogramm:

  • mtl. 299 €

Unterkunft:

  • ca. 200 bis 400 €
  • zzgl. Lebenskosten

BIC & IBAN bei Überweisungen aus dem Ausland.
Bitte verwenden Sie hierfür den:
BIC: NOLADE21NOM sowie die IBAN: DE87 2625 0001 0000 0646 75

  • 5 x der Bewerber / die Bewerberin (je 1 x auf der Anmeldung, Preisliste, Studienordnung sowie 2x auf der Widerrufsbelehrung)
  • 1 x der Kostenträger – wenn der Bewerber / die Bewerberin selbst der Kostenträger ist, muss auch hier vom Bewerber / von der Bewerberin unterschrieben werden.
Ja, dazu müssen Sie das folgende Dokument ausfüllen und uns innerhalb von 14 Tagen zukommen lassen.

Beglaubigte Kopien von Ihrem IHK-/ HWK-Abschlusszeugnis / Meisterbrief/ Gesellenbrief können Sie bei den Rathäusern, Ortsverwaltungen oder Pfarrämtern (Stempel, dass Original und Kopie übereinstimmen) anfertigen lassen oder bei Vorlage des Originals am ersten BFC-Tag.

Der Lebenslauf muss nicht beglaubigt werden, bitte unterschreiben Sie diesen im Original.

Dies ist freiwillig, wir freuen uns aber über diese Angabe für unsere Statistik.

Im Vollzeitprogramm, Montag-Freitag (Doppelstunden):

  • Montag: 08:00-17:30 Uhr
  • Dienstag: 08:00-17:30 Uhr
  • Mittwoch: 08:00-13:00 Uhr, anschließend Seminare und Workshops bis 17:30 Uhr.
  • Donnerstag: 08:00-13:00 Uhr, anschließend Seminare und Workshops bis 17:30 Uhr.
  • Freitag: 08:00-13:00 Uhr

Regeneration: 13:00-14:15 Uhr sowie kleine Pausen zwischen den Doppelstunden.

Im Fernstudienprogramm:

Komplett selbstbestimmt. Es gibt nur individuelle Versandpläne mit einer Bearbeitungszeit für die Einsendeaufgaben.

Nein. Die Bundesfachschule ist eine private Institution. Das Vollzeitprogramm schließt mit einer öffentlich-rechtlichen Prüfung ab; das Fernstudien-Programm mit einer hauseigenen Prüfung.

Erfolgreiche Absolventen können an:

  • der Northwood University in den USA,
  • der AFUM in Monheim,

ein verkürztes akademisches Studium anschließen.

Beide Abschlüsse sind in der Kfz-Branche anerkannt, sehr geschätzt und werden teilweise sogar vorausgesetzt. Unsere Studienpläne sind immer aktuell und bereiten Sie optimal vor.

Eine feste Zuordnung ist schwierig. Unser Studium ersetzt den Teil III der Meisterprüfung. Im zweiten Semester wird zusätzlich der Ausbilder-/AdA-Schein (Teil IV der Meisterprüfung) angeboten.

Die BFC- Abschlüsse eröffnen den Weg zu weiteren Bachelor-Studiengängen. Nach dem DQR (dt. Qualitätsrahmen) sind Betriebswirte, Bachelor und Meister auf einer Stufe angesiedelt.

Informationen hierzu erhalten Sie

  • für Northwood beim ZDK, Frau Kefferpütz oder Frau Vogt, Tel.: (02 28) 91 27-0
  • oder bei der AFUM in Monheim, Tel.: (0 21 73) 5 96 91 00.